Hygienekonzept
Mit diesem einfachen Maßnahmenpaket können Sie helfen, sich selbst und andere vor Infektionskrankheiten wie u.a. dem neuen Corona-Virus zu schützen.
- Die Schulungsplätze werden ausschließlich nach dem 2G+ Prinzip vergeben. Jeder Teilnehmer ist angehalten während des Anmeldeprozesses einen Impfnachweis vorzulegen. Am Tag der Schulung ist ein gültiger Testnachweis (nicht älter als 24h) vorzulegen. Alternativ kann vor Betreten des Schulungsgebäudes ein Schnelltest durchgeführt werden.
- Jeder Teilnehmer sitzt während der Theorieblöcke an einem Einzeltisch mit min. 1,5 Metern Abstand zu den anderen Teilnehmern. Während der Praxis ist jeder Teilnehmer angehalten ebenfalls den Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten.
- Alle Teilnehmer sind dazu aufgefordert nur auf den ausgewiesenen Parkflächen für die Schulungsteilnehmer zu parken und ohne Umwege durch den ausgeschilderten Eingang das Schulungszentrum zu betreten.
- Jeder Teilnehmer ist dazu verpflichtet, bei betreten der Schulungsräume die Hände zu desinfizieren sowie bei Verlassen der Sitzplätze (dies inkludiert den praktischen Teil) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Desinfektionsmittel werden an den Eingängen sowie an Knotenpunkten vorhanden sein.
- Während der Pausen, insbesondere der Mittagspause, wird ebenfalls verlangt weiterhin den Mindestabstand zu anderen Menschen einzuhalten.
- Sollte ein Schulungsteilnehmer sich unwohl fühlen, an starkem Husten, Niesen oder sonstige Anzeichen einer Erkältung leiden kann dieser durch den Schulungsleiter von der Schulung verwiesen werden. Etwaige Auslagen für Hotel- und oder Stornogebühren des Seminars sind vom Teilnehmer bzw. Anmeldenden zu tragen.
- Die Räumlichkeiten des Schulungszentrums werden jeden Tag durch interne Reinigungsfachkräfte gesäubert sowie desinfiziert.
- Wenn bei einem Schulungsteilnehmer oder dem Schulungsleiter im Nachhinein der Verdacht einer Infektion besteht – oder eine Infektion nachgewiesen wird – sind diese dazu angehalten, sofort und unverzüglich sämtliche Teilnehmer, Unternehmen, sowie die Koch-Chemie GmbH über diesen Vorfall zu informieren. Etwaige Daten werden ausschließlich an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt und spätestens nach 14 Tagen gelöscht.
Mit der verbindlichen Reservierung des Schulungsplatzes, sowie der Teilnahme, erklärt sich die beauftragende Person, egal ob natürlich oder juristisch, mit den Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Gesundheit der Teilnehmer einverstanden.